Sonntag, 20. Dezember 2009

Schild-Bürger: Tanzverbot II


Wichtig, nicht vergessen: Weihnachten darf nicht getanzt werden. Wer dennoch dabei ertappt wird, wie er neben dem Tannenbaum die Beine schwingt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen (bis zu 7 Jahre Tanzverbot).

Ebenso erwähnenswert: In der Nacht zum 1. Januar müssen Restaurants nicht um 1:00 schließen. Wunderbar, lange aufbleiben an Silvester - ein Menschheitstraum geht in Erfüllung. Die Regelungen gilt übrigens nicht für Sündenpfuhle wie Hamburg oder Köln.

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